Immobilienerbe: Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Der Erbfall stellt viele vor unerwartete Herausforderungen – insbesondere, wenn es um Immobilien geht. Ein geerbtes Haus kann wertvoll sein, doch oft sind die Erben unsicher, ob und wie schnell sie das Objekt verkaufen können. Häufig tauchen Fragen auf wie: Muss ich das Haus erst bewerten lassen? Brauche ich die Zustimmung aller Erben? Welche steuerlichen Pflichten sind zu beachten? Ein schneller Verkauf erscheint verlockend, doch ohne die richtige Vorbereitung können rechtliche und finanzielle Fallstricke entstehen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie ein geerbtes Haus sofort verkaufen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Wer darf über das geerbte Haus entscheiden?

Zunächst ist entscheidend, ob Sie Alleinerbe sind oder ob eine Erbengemeinschaft besteht. Sind Sie Alleinerbe, können Sie grundsätzlich sofort über das geerbte Haus verfügen und es verkaufen. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Ohne Einigkeit ist ein Verkauf nicht möglich, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders. Daher ist eine klare Abstimmung unter den Erben wichtig, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

Modellhaus mit Bäumen steht auf Unterlagen

Welche Rolle spielt die Wertermittlung?

Bevor Sie das geerbte Haus verkaufen, empfiehlt sich eine professionelle Wertermittlung. Nur mit einem realistischen Marktwert können Sie einen fairen Verkaufspreis festlegen und Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden. Übliche Bewertungsmethoden sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Je nach Art der Immobilie und Nutzung wird die passende Methode gewählt, um den Wert transparent und nachvollziehbar zu ermitteln.

Gibt es steuerliche Aspekte zu beachten?

Beim Verkauf eines geerbten Hauses sind auch steuerliche Fragen relevant. So kann die sogenannte Spekulationsfrist eine Rolle spielen: Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, kann unter Umständen Spekulationssteuer anfallen – außer die Immobilie wurde selbst genutzt. Zudem sollten Erbschaftssteuer und mögliche Freibeträge geprüft werden. Eine steuerliche Beratung hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wie läuft der Verkaufsprozess ab?

Nach Klärung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie der Wertermittlung können Sie mit dem Verkauf starten. Ein professioneller Makler unterstützt Sie dabei, geeignete Käufer zu finden, Marketingmaßnahmen wie virtuelle Rundgänge oder Home Staging einzusetzen und den Verkaufsprozess transparent zu gestalten. Der Notartermin bildet den Abschluss, bei dem der Kaufvertrag rechtskräftig wird.

Der Verkauf eines geerbten Hauses ist möglich – Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorbereitung

Sie können ein geerbtes Haus grundsätzlich sofort verkaufen, wenn die Erbengemeinschaft zustimmt oder Sie Alleinerbe sind. Entscheidend ist eine transparente Wertermittlung und die Beachtung steuerlicher sowie rechtlicher Aspekte. Mit professioneller Unterstützung gelingt Ihnen ein erfolgreicher und fairer Verkauf.

Wir von INTERHOUSE begleiten Sie kompetent und lösungsorientiert – von der Wertermittlung bis zum Notartermin. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.