Tippgeberprovision durch INTERHOUSE: Alle Informationen im Überblick

Sie haben einen Nachbarn oder Bekannten, der seine Immobilie in Köln, Hürth, Frechen, Pulheim oder Wesseling verkaufen möchte? Dann geben Sie uns einen Tipp und freuen Sie sich bei erfolgreichem Verkaufsabschluss über eine attraktive Tippgeberprovision! Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie hier.

Was ist ein Tippgeber?

Als Immobilienvermittler für Köln und Umgebung sind wir immer bestrebt, unseren Kunden ein breitgefächertes Portfolio zu bieten. Daher sind wir stets auf der Suche nach Häusern, Wohnungen und Grundstücken, die zum Verkauf stehen. Viele Eigentümer zögern zunächst, einen Makler zu kontaktieren, erzählen aber Freunden, Verwandten und Bekannten von ihren Verkaufsplänen – und an dieser Stelle kommen Sie ins Spiel. Geben Sie uns einen Tipp, damit wir den Eigentümer kontaktieren und unsere Maklerdienste anbieten können. Kommt es zu einer Zusammenarbeit und letztlich zum erfolgreichen Verkaufsabschluss, erhalten Sie als Tippgeber eine Provision.

Modellhaus mit Personen im Hintergrund

Noch Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Details zum Thema Tippgeberprovision erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Rufen Sie uns in unserem Büro in Köln an oder übermitteln Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular. Das Team von INTERHOUSE freut sich auf Sie!

Tippgeber werden – Voraussetzungen

Damit wir Ihren Tipp berücksichtigen können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Weitergabe der Kontaktdaten erfolgt aus Datenschutzgründen nur mit Einverständnis des Eigentümers.
  • Der Tippgeber darf nicht zugleich Eigentümer der zum Verkauf stehenden Immobilie sein.
  • Der Tippgeber darf nicht der Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers sein. Andere Verwandtschaftsverhältnisse stellen hingegen kein Problem dar.
  • Die Immobilie darf nicht bereits öffentlich angeboten worden sein.
  • Es darf kein anderer Makler bereits mit der Immobilienvermarktung beauftragt worden sein.
  • Die Immobilie steht nicht zur Zwangsversteigerung.

Auch dann, wenn Sie von einem Haus oder Grundstück wissen, das aktuell leer steht, freuen wir uns auf einen Tipp von Ihnen. In diesem Fall sehen wir uns die Immobilie vor Ort an und bemühen uns eigenständig um den Kontakt zum derzeitigen Eigentümer.

Wann erhalte ich meine Tippgeberprovision?

Sie erhalten Ihre Tippgeberprovision, sobald INTERHOUSE die Maklerprovision ausgezahlt wurde. Es muss also zur Beauftragung von INTERHOUSE durch den Eigentümer und im Anschluss daran zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss kommen – nur dann haben Sie Anspruch auf eine Beteiligung an der Provision.

Gut zu wissen: Die Tippgeberprovision müssen Sie als „sonstige Einnahmen“ versteuern, sofern sie einen Betrag von 256 Euro übersteigt.