Immobilie in Scheidung – Ihre Möglichkeiten nach der Trennung

Eine Scheidung ist für beide Partner ein emotional belastender Schritt. Für das gemeinsam gebaute Haus oder die gemeinsam angeschaffte Immobilie steht der Entschluss an, wie es mit der Scheidungsimmobilie weitergehen soll. Oftmals ist ein Kredit abzubezahlen, sodass die Aufteilung der Verbindlichkeiten eine wichtige Rolle spielt. Ein Partner allein kann die Tilgungsrate in vielen Fällen nicht tragen und so bleibt am Ende nur der Verkauf der Immobilie. INTERHOUSE zeigt Ihnen gerne verschiedene Alternativen für eine Immobilie im Scheidungsfall auf und beantwortet wichtige Fragen.

Was tun mit der Scheidungsimmobilie?

Ist die Ehe zerbrochen, wird das Vermögen aufgeteilt. Die meisten Paare leben in einer Zugewinngemeinschaft, sodass das gemeinsam erworbene Vermögen beiden Partnern gehört. Während sich bewegliche Besitztümer leicht aufteilen lassen, wird es bei einer Immobilie kompliziert. Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:

  • Übertragung auf einen Partner oder ein gemeinsames Kind
  • Realteilung
  • Vermietung
  • Verkauf
  • Teilungsversteigerung
Hand hält Hausmodell mit Schlüssel

Scheidungsimmobilie vermieten oder verkaufen

Ein Partner allein kann die gemeinsame Immobilie oftmals nicht finanzieren, sodass der Verkauf häufig die beste Lösung darstellt. Um einen realistischen Verkaufspreis festzusetzen, empfiehlt sich zunächst eine Wertermittlung. Bestehende Kredite werden aus dem Verkaufserlös abgelöst und der restliche Kaufpreis unter den Beteiligten aufgeteilt.

Viele Paare kaufen eine Immobilie, um im Ruhestand mietfrei wohnen zu können. Als gemeinsamer Alterssitz ist das Immobilieneigentum wegen der Trennung nicht mehr geeignet. Abhängig von der Art der Immobilie lohnt sich unter Umständen eine Vermietung, bei der beide Partner von der Rendite profitieren. INTERHOUSE unterstützt Sie gerne bei der Bewertung und begleitet Sie bei Ihrer Entscheidung, ob Sie die Scheidungsimmobilie verkaufen oder vermieten sollten.

Übertragung der Immobilie auf gemeinsame Kinder

Denkbar ist die Übertragung der Scheidungsimmobilie auf ein gemeinsames Kind im Rahmen einer Schenkung. Hier sollten die Freigrenzen, die pro Elternteil bei 400.000 Euro liegen, beachtet werden. Ob sich die Übertragung auch bei mehreren Kindern lohnt, sollte die Familie genau überlegen, da dies für Streitigkeiten unter Geschwistern sorgen kann.

Ein Partner kann seinen Anteil auf das Kind überschreiben. Dabei muss der andere Ehepartner seine ausdrückliche Zustimmung erteilen. Bei einem erwachsenen Kind ist die Übertragung problemlos möglich. Ist es noch nicht volljährig, muss das Vormundschaftsgericht zustimmen, da mit dem Immobilieneigentum auch eine Verpflichtung verbunden ist.

Eigentumsübertragung auf einen Partner

Sind sich beide Ehegatten einig, dass einer der Partner die Immobilie behält, geht das mit einer Eigentumsübertragung beim Notar. Die Partner einigen sich vertraglich über die Modalitäten. Besteht ein Kredit, übernimmt der Partner, der in der Immobilie bleibt, die Verbindlichkeiten. Wichtig ist, mit der Bank zu klären, ob eine Schuldhaftentlassung erfolgt. Der Ehepartner muss also in der Lage sein, alle Kosten nach der Scheidung allein zu stemmen.

Realteilung oder Teilungsversteigerung

Können die Partner sich nicht einigen, kann einer der Beteiligten die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Es kommt dann zu einer öffentlichen Versteigerung, wobei davon auszugehen ist, dass der Verkaufserlös unter dem tatsächlichen Wert bleibt.

Bei der Realteilung wird die Scheidungsimmobilie in zwei Teile aufgeteilt und jeder Partner erhält einen Teil. Ob dies realisierbar ist, hängt von der Immobilie ab, denn nach der Teilung müssen zwei abgeschlossene Wohneinheiten entstehen.

Gerichtshammer auf Buch

Regelungen im Ehevertrag

Sind beide Partner Eigentümer der Immobilie, gibt ein Ehevertrag Aufschluss darüber, was im Falle einer Scheidung mit der Immobilie passieren soll. Beide Partner sorgen mit einer individuellen Regelung für Klarheit und sichern sich für eine eventuelle Trennung ab.

Ein Ehevertrag bietet Sicherheit, wenn die Partner über unterschiedlich große Vermögen verfügen. Der vermögende Ehegatte verhindert mit dem Vertrag, dass ein Teil seines Vermögens im Falle einer Scheidung an den Partner fällt.