Immobilienerbe – was passiert mit Haus oder Wohnung?

Bei einer Immobilienerbschaft müssen Erben einiges bedenken. Neben der Bewältigung der Trauer gilt es, den Nachlass abzuwickeln. Immobilien sind oftmals Teil des Erbes. Für Erben geht es hier zunächst um die Frage, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Handelt es sich um eine stark verschuldete Immobilie, bei denen Erben mit hohen Folgekosten rechnen müssen, ist unter Umständen das Ausschlagen des Erbes sinnvoll. Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Nehmen die Hinterbliebenen das Erbe an, müssen sie entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll. INTERHOUSE beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Immobilienerbe“.

Gerichtshammer auf Buch

Was ist zu tun, wenn das Erbe angenommen wurde?

Grundsätzlich haben Sie sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen, danach gilt es als angenommen. Sofern der Erblasser im Ausland lebte, verlängert sich diese Frist auf ein halbes Jahr.

Zunächst benötigen Sie einen Erbschein. Das Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers stellt das Dokument aus. Alleinerben beantragen den Erbschein allein, mehrere Erben gemeinsam erhalten einen gemeinschaftlichen Erbschein. Nach Vorlage des Erbscheins wird das Grundbuch umgeschrieben und der Erbe oder die Erbengemeinschaft als neue Eigentümer eingetragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ist die Korrektur des Grundbuchs kostenlos. Bei einer Erbengemeinschaft handeln alle Erben gemeinsam, es ist also nicht möglich, dass einer der Erben allein über die Immobilie verfügt.

Viele Paare kaufen eine Immobilie, um im Ruhestand mietfrei wohnen zu können. Als gemeinsamer Alterssitz ist das Immobilieneigentum wegen der Trennung nicht mehr geeignet. Abhängig von der Art der Immobilie lohnt sich unter Umständen eine Vermietung, bei der beide Partner von der Rendite profitieren. INTERHOUSE unterstützt Sie gerne bei der Bewertung und begleitet Sie bei Ihrer Entscheidung, ob Sie die Scheidungsimmobilie verkaufen oder vermieten sollten.

Eigennutzung, Verkauf oder Vermietung – was passiert mit dem Immobilienerbe?

Als Alleinerbe treffen Sie die Entscheidung, was mit der Immobilie passiert. Mehrere Erben überlegen gemeinsam, ob ein Verkauf oder eine Vermietung infrage kommen. Unter Umständen übernimmt ein Erbe die Immobilie zur Eigennutzung. In diesem Fall sind die Miterben auszuzahlen.

Wird die Immobilie verkauft oder geht in das Eigentum eines Erben über, sollten Sie zunächst feststellen, wie hoch der Wert der Immobilie ist. Anhand der Wertermittlung legen Sie den Kaufpreis fest oder bestimmen, welchen Anteil die Miterben erhalten. Wichtig ist der Verkehrswert auch für die Ermittlung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt. Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung und dem Verkauf Ihrer Immobilie.

Eine Vermietung des Immobilienerbes ist vor allem bei einem Mehrfamilienhaus sinnvoll. Während ein Alleinerbe Anspruch auf die Erträge hat und die Kosten allein bewältigen muss, werden Mieteinnahmen und Aufwendungen in einer Erbengemeinschaft aufgeteilt.

Worauf ist beim Verkauf der geerbten Immobilie zu achten?

Gerade wenn sich die Erben nicht einigen können, ist ein Verkauf der Immobilie die beste Lösung. Um einen realistischen Kaufpreis anzusetzen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler, der Sie bei der Markteinschätzung unterstützt.

Schlüssel in Tür

Ein wichtiges Thema beim Verkauf ist die Spekulationssteuer: Hat der Erblasser die Immobilie bereits länger als zehn Jahre besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Verkaufen Sie das Haus oder die Wohnung innerhalb dieser Frist, ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern. Auch wenn der Erblasser die Immobilie in den letzten zwei Kalenderjahren und im Sterbejahr selbst genutzt hat, zahlen Sie keine Steuer.

Wie erfolgt die Auflösung der Erbengemeinschaft?

Die Erbengemeinschaft löst sich entweder einvernehmlich auf oder erlischt durch eine Teilungsversteigerung oder den Verkauf. Im Idealfall sind die Erben sich einig, was mit der Immobilie passiert, eine Mehrheitsentscheidung reicht nicht aus. Wird die Immobilie verkauft, bestimmen die Erben im Auseinandersetzungsvertrag, wer welchen Anteil am Nachlass bekommt.

Besteht keine Einigkeit, kommt es zu einer Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann die Teilungsversteigerung beantragen. In einem öffentlichen Verfahren wird die Immobilie versteigert. Den Erlös teilen die Beteiligten unter sich auf. Gelingt das nicht, klärt ein Gericht, wie der erzielte Kaufpreis aufzuteilen ist.